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Wir bieten im Zuge der Thai-Massage-Ausbildung folgende Kurse an:
1. Traditionelle Thai-Massage (Teil 1 und 2) 2. Thailändische Fußreflexzonen-Massage 3. Dorn-Breuß-Thai-Massage
Thai-Massage für Therapeuten Heilpraktiker, Ärzte, Physiotherapeuten und Masseure können beide Formen der Thai-Massage zur körperlichen und seelischen Entspannung oder zur gezielten Behandlung von Krankheiten und Schmerzen einsetzen. Die Thai-Massage eignet sich aber auch zur kombinierten Behandlung mit anderen Heilformen. Dies lehren wir in unserer Schule zum Beispiel mit der Verknüpfung der Dorn-Breuß-Therapie mit der Therapeutischen Thai-Massage. Unsere Kurse sind so praxisnah aufgebaut, dass das Erlernte unmittelbar in der Praxis angewendet werden kann.
Thai-Massage für Laien Die traditionelle Thai-Massage ist grundsätzlich für jeden in relativ kurzem Zeitraum erlernbar und bedarf keiner medizinischen Vorkenntnisse. In Thailand besitzt die Thai-Massage so große Beliebtheit, da sie häufig als eine Form der Achtung und liebevollen Zuwendung unter Familienmitgliedern und Freunden praktiziert wird. Durch Thai-Massage verstehen wir uns in der Kunst, anderen ein Stück Zufriedenheit und Entspannung zu schenken. Das Erlebnis der Thai-Massage erinnert uns daran, dass heilsame Medizin den Menschen im wahrsten Sinne des Wortes berühren sollte.
Thai-Massage für Laien, die diese nach der Ausbildung beruflich nutzen möchten Grundsätzlich kann jeder unserer Schüler, der die Thai-Massage professionell erlernt hat, diese beruflich einsetzen. Davon machen zum Beispiel Fußpfleger/innen und Kosmetikerinnen Gebrauch.
Aber auch Menschen, die zuvor in diesem Bereich noch nicht tätig waren, können sich nach einer Ausbildung in unserer Schule mit Thai-Massage selbständig machen. Entscheidend dafür ist in diesem Fall, ob die angewendete Massage präventiv und zur Entspannung Gesunder oder zur Behandlung Kranker angeboten wird. Letztere Form, also die therapeutische Behandlung, ist Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten vorbehalten.
Gegen Honorar massieren darf jeder, der dies gelernt hat und sich darauf versteht. Laienanwender müssen eindeutig darauf hinweisen, dass sie im präventiven Rahmen arbeiten und sie mit ihrer Behandlung die Selbstregulationskräfte anregen und Entspannung erzielen wollen. Sie dürfen nicht den fälschlichen Eindruck erwecken, einen geschützten Titel des Arztes oder Heilpraktikers zu haben. Ferner dürfen sie keinerlei Heilversprechen machen, nicht diagnostizieren oder Krankheiten behandeln. Bei Beschwerden müssen sie an einen Mediziner verweisen. Die Tätigkeit der „Dienstleistung Massage“ muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dieses vergibt eine Gewerbesteuernummer, welche Voraussetzung für den beruflichen Einsatz der Thai-Massage ist.
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